Die vereinfachte                    

         Zuwendungsbestätigung

 

 

 

Vereinfachte Zuwendungsbestätigung

 

 

Der Verein zur Förderung der MarksburgKita Biberbau e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.
Somit können Ihre Mitglieds- und Spendenzahlungen an uns steuerbegünstigt eingesetzt werden.

 

 

 

Der Verein zur Förderung der MarksburgKita Biberbau e.V möchte Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden effektiv und so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Ausgaben für Porto bzw. Versandkosten vermeiden.

 

 

 

Der Gesetzgeber lässt ein vereinfachtes Verfahren zur Spendenbescheinigung zu:
Auf eine vom Empfänger der Spende erstellte Zuwendungsbestätigung kann nach

 

§ 50 Abs. 2 EStDV verzichtet werden, wenn die Zuwendung 200,- € nicht übersteigt.

 

 

 

In diesen Fällen ist der Mitgliedbeitrag bzw. die Spende durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eines Kreditinstituts sowie mit einer vereinfachten Zuwendungsbestätigung nachzuweisen.

 

 

 

Unseren vereinfachten Zuwendungsbstätigung finden Sie unten als Download!

 

 

 

Für über 200,- € hinausgehende Spenden stellen wir Ihnen selbstverständlich
eine gesonderte Spendenbescheinigung aus.

 

Download
vereinfachte Zuwendungsbestätigung (1).p
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